Am 25.5.2018 tritt das neue Europäische Datenschutzgesetz in Kraft.
Alle Webauftritte sind davon betroffen. Egal ob Sie der Betreiber eines großen Online-Shops sind oder ein mittelständisches oder kleineres Unternehmen.
Wenn Sie in der EU niedergelassen sind oder Daten von EU-Bürgern verarbeiten, egal zu welchem Zweck, gilt die neue Verordnung für Sie.
Denn gemäß der neuen Datenschutz-Grundverordnung sind unter anderem auch IP-Adressen personenbezogene Daten. Weil diese bereits beim Aufruf einer Website übermittelt werden, gilt die neue Verordnung schon beim reinen Lesezugriff auf eine Seite, weshalb wirklich jeder Website-Betreiber von der neuen Verordnung betroffen ist.
Ausgenommen von dieser Regel sind nur Internetauftritte, die ausschließlich für familiäre oder private Zwecke genutzt werden. Wenn Sie also Ihren Freunden über eine Website die lustigen Bilder Ihrer Katze präsentieren wollen, betrifft Sie das neue Datenschutzgesetz nicht.
Wenn Ihre Website nicht unter diese Ausnahme fällt, müssen Sie dafür sorgen, dass sie laut dem DSGVO bis spätestens 25.05.2018 datenschutzkonform ist.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Website fit zu machen für das neue Datenschutzgesetz!